Kosten für einen Betreuungsplatz:
Die Kosten für einen Betreuungsplatz richten sich nach den Vorgaben des Landkreises Leer. Beim regional zuständigen Jugendamt kann ein Antrag auf Kostenzuschuss gestellt werden.
Für weitere Informationen zu den Betreuungskosten bitte ich Sie, mich oder den örtlichen Träger zu kontaktieren.
Eine Verpflegungspauschale ist in den Betreuungskosten nicht enthalten und wird gesondert berechnet.
Informative Links für Personensorgeberechtigte aus dem Landkreis Leer
Satzung Kostenbeiträge Kindertagespflege:
https://www.landkreis-leer.de/output/download.php?fid=3399.4199.1.PDF
Antrag auf Förderung:
https://www.landkreis-leer.de/output/download.php?fid=3399.3774.1.PDF